Reiserecht

Leider kommt es häufiger vor, als man glaubt: Man findet ein Hotel mit einem Reisepreisvergleich, verreist in den Sommerurlaub und freut sich auf einen erlebnisreichen Familienurlaub in einem komfortablen Hotel, wird dann aber bitter enttäuscht, weil das Gebäude so gar nicht wie im Reisekatalog aussieht. Oder aber es gibt Probleme beim Flug oder dem Transfer. Ganz egal, worum es geht: Sobald Mängel festgestellt werden, sollte man den Veranstalter unbedingt kontaktieren. Gerade beim Thema Reisrecht sind nach wie vor viele Urlauber zu scheu, um etwas zu unternehmen - dabei können sie sogar eine Entschädigung fordern. Dennoch: Im Zweifelsfall ist es immer besser, sich für ein besseres Hotel zu entscheiden - gefunden werden können diese am schnellsten mit einem Reisepreisvergleich.

Reiserecht - wie geht man bei Mängeln im Sommerurlaub richtig vor?

Ganz egal, ob Familienurlaub, Pauschalreise oder auch Individualtrip - Mängel können auf jeder Reise auftreten. Und dann ist es wichtig, zu wissen, wie man richtig handelt. Grundsätzlich sollte man stets versuchen, so viele Beweise wie möglich zu sichern. Entweder dokumentiert man die Mängel schriftlich oder macht Fotos davon - Letzteres ist gerade bei verschmutzten Hotelzimmern sehr wichtig. Die Beschwerde beim Reiseleiter sollte stets gemeinsam mit Zeugen erfolgen, denn so kann er sich nicht weigern, die Anzeige der Mängel entgegenzunehmen. Dazu ist er verpflichtet. Weiterhin muss darauf geachtet werden, dass man die Mängel nur dann reklamieren kann, wenn man sie mit eigenen Augen gesehen hat, also selbst davon betroffen ist. Sollte man keine Reklamation vor Ort unternehmen, dann verfällt der Anspruch auf eine Entschädigung meist. Und: Lassen Sie sich nie auf eine mündliche Zusicherung der Schadensbeseitigung ein, sondern immer schriftlich aushändigen, dass die Mängel reklamiert wurden und man dafür angemessenen Ersatz erhält - sei es eine Unterbringung in einem anderen Hotel oder eine finanzielle Entschädigung.Setzen Sie dem Veranstalter eine realistische, aber feste Frist, zu der die Mängel beseitigt worden sind oder ein Ersatzangebot vorgelegt werden soll. Für den Fall, dass man während des Urlaubs erkrankt und dies ganz klar durch das Essen des Hotels geschehen ist, so sollte man sich schnellstmöglich darum kümmern, auch andere Reisende anzusprechen. Gute Chancen hat man bereits, wenn die ganze Familie Probleme bekommen hat, denn dann ist ein Zufall fast schon ausgeschlossen.

Mängel bei der Pauschalreise: So bekommen Sie angemessenen Ersatz

Bevor man sich dazu entschliesst, direkt eine andere Unterkunft aufzusuchen oder die Reise abzubrechen, ist es zu empfehlen, vorher telefonisch Kontakt mit einem Anwalt im Heimatland aufzunehmen. Er kann am besten Tipps geben, wie man sich richtig verhält und rechtlichen Beistand leisten, wenn es zu einer Schandesersatzforderung kommen sollte. Nachdem man aus dem Urlaub zurückgekehrt ist, müssen alle Mängel spätestens nach vier Wochen dem Veranstalter gemeldet werden. Versenden Sie schriftliche Beschwerden stets per Einschreiben, um zu garantieren, dass das Dokument auch beim Veranstalter angekommen ist. Notfalls fragen Sie telefonisch noch einmal nach. In der Regel wird dieser sich nach einigen Tagen - manchmal auch erst nach Wochen - melden und ein Angebot machen. Lassen Sie sich allerdings nicht zu schnell darauf ein, sondern händigen Sie dies dem Anwalt aus, um festzustellen, ob es fair ist bzw. dem Reisrecht entspricht.