Umbuchung

Es kann viele Gründe geben, warum man seine Reise umbuchen möchte. Manchmal sind es persönliche Gründe, manchmal berufliche. Auch dann, wenn unerwartet ein Trauerfall in der Familie geschieht, man arbeitslos wird oder sich vor politischen Unruhen in der Ferienregion fürchtet, kann man sich dafür entscheiden, seinen Sommerurlaub umzubuchen. Gerade dann, wenn man ihn als Familienurlaub gebucht hat, ist der eigene Schutz oft wichtiger. Dennoch fragen sich hier viele Verbraucher: Wann bekomme ich meine Pauschalreise eigentlich erstattet – und darf ich überhaupt umbuchen?

Eine Umbuchung der eise nach Kundenwunsch

Manchmal kommt es vor, dass man eine bereits gebuchte Pauschalreise hinterher auf ein anderes Reiseziel ändern und eine Umbuchung vornehmen will. Auch der Termin kann plötzlich ausserhalb der eigenen Reisemöglichkeiten liegen. Dann sind Verbraucher auf einen möglichst kulanten Verbraucher angewiesen. Sofern dieser einer Buchungsänderung zustimmt, dann ist alles kein Problem. Meist werden jedoch dafür Gebühren entstehen, die der Reisende dafür entrichten muss. Wie hoch diese sind, ist in der Regel in den AGB des Veranstalters festgehalten. Experten nennen als angemessenen Betrag etwa 40 Euro pro Reise – denn natürlich ist die Buchungsänderung für den Veranstalter ein zusätzlicher Aufwand. Einige Reiseveranstalter setzen diesen Vorgang auch mit einer Stornierung gleich, auf die eine neue Buchung folgt. Im Prinzip ist es auch dasselbe. Für den Fall, dass man die bereits gebuchte Reise nicht antreten kann, so hat man als Verbraucher übrigens auch die Möglichkeit, eine andere Person beim Veranstalter als Reisenden zu melden. Auch hier können natürlich Kosten anfallen, allerdings ist diese Lösung für viele noch die beste. Wissen sollte die Ersatzperson allerdings, dass er, sobald er den Vertrag unterzeichnet, genauso allen Rechten und Pflichten des Reisevertrags unterliegt wie auch der eigentliche Reisende. Annehmen muss der Veranstalter die Ersatzperson übrigens nicht zwingend. Erfüllt diese beispielsweise keine notwendigen Voraussetzungen für die Einreise, sei es aus ethischen oder gesundheitlichen Gründen, dann darf das Reisebüro diese Umbuchung ablehnen.

Wann darf ein Veranstalter einen Urlaub umbuchen?

Nicht nur Reisende selbst, sondern auch der Veranstalter darf einen gebuchten Urlaub noch nachträglich ändern – allerdings nur mit dem Einverständnis des Kunden. Mit einer Ausnahme: Flüge oder Hotelbuchungen dürfen nur ohne sein Einverständnis umgebucht werden, wenn dies im Vertrag mit einer Klausel angegeben ist oder es keine signifikante Änderung für den Reisenden geben würde. Muss eine Flugroute beispielsweise geändert werden, wobei die Ankunftszeit und die Abflugszeit identisch blieben, dann würde sich wohl kaum jemand darüber beschweren. Manchmal kommt es ausserdem vor, dass ein Hotel zwar reserviert wurde, aber in Wirklichkeit schon vollkommen überbucht ist. In die für den Sommerurlaub oder den Familienurlaub sem Fall muss der Veranstalter sich um ein gleichwertiges Hotel mit einer möglichst ähnlichen Lage und Ausstattung kümmern und darf dafür natürlich keinen Aufpreis verlangen. Ganz egal, wo Sie Ihre Reise buchen: Nehmen Sie sich immer genügend Zeit für einen Reisepreisvergleich. Weil die Preise auf den einzelnen Reiseportalen sich teilweise stark voneinander unterscheiden können, ist dies unbedingt zu empfehlen – nur so kann man sicher sein, das preiswerteste Angebot zu buchen. Mit einem praktischen Reisepreisvergleich, den Sie mittlerweile auf zahlreichen Webseiten durchführen können, sparen Sie unter Umständen eine Menge Geld.