Schwarze Liste

Wer in den Urlaub fliegt oder aus anderen Gründen einen Flieger besteigt, möchte dies natürlich nicht nur komfortabel, sonder auch sicher tun. Um dies zu gewährleisten, wurde die sogenannte Schwarze Liste entwickelt. Alternative Begriffe für die Liste lauten Index, Blacklist, Negativliste oder Schwarzliste. Experten der Tourismusbranche kennen die Liste sehr genau – insbesondere dann, wenn sie viel mit der Buchung von Flügen oder gar mit der Koordination von Flugreisen zu tun haben. Es handelt sich bei der Schwarzliste der Luftfahrtunternehmen um eine Liste, die von der Europäischen Kommission herausgegeben wird. Die Unternehmen, die auf der Liste stehen, sind allesamt Luftfahrtunternehmen bzw. Airlines. Einigen von ihnen ist der gesamte Betrieb von Flugzeugen in der Europäischen Union verboten. Andere Fluglinien, die auf der Liste stehen, dürfen zwar in der Gemeinschaft Flugzeuge betreiben. Diese Flüge unterliegen dann allerdings gesonderten Bestimmungen und es sind beispielsweise diverse Auflagen zu erfüllen. Auf der Liste sind allerdings nicht nur Airlines aufgeführt. Es können auch komplette Staaten genannt werden, deren Luftfahrgesellschaften keine Flugziele in der Europäischen Union anfliegen dürfen. Die Liste gilt im Übrigen nicht nur für die Europäische Gemeinschaft, sondern auch in der Schweiz – natürlich auch dann, wenn ein Flug Teil einer Pauschalreise ist.

Warum man beim Familienurlaub keine Fluglinie von der Schwarzen Liste nutzen sollte

Wer seinen Sommerurlaub zum Beispiel als Pauschalreise bei einem deutschen Reiseveranstalter bucht, wird wohl kaum in Gefahr geraten, eine gefährdende Fluglinien aus dem Bereich der Blackliste zu wählen. Dies liegt ganz einfach daran, dass man bei einem Reisepreisvergleich oder bei der sonstigen Recherche nach passenden Reisen in Deutschland keine Flüge mit Schwarzlisten-Fluglinien angezeigt bekommt. Die Reiseanbieter nehmen solche Flüge daher nicht in ihre Angebote mit auf. Es gibt aber auch Urlauber, die ihre Reise gerne höchst individuell zusammenstellen. Von zu Hause aus recherchieren sie dann auch Flüge ausländischer Fluglinien, die gegebenenfalls auch aus Schwarzlisten-Staaten hinsichtlich der Flugsicherheit stammen. Wer also eine Weltreise buchen möchte, tut gut daran, sich vorab eine aktuelle Version der Schwarzen Liste auszudrucken. Diese findet man beispielsweise auf der Website der Europäischen Kommission, die für den Bereich „Mobility and Transport“ zuständig ist. Wer sich bei jedem Familienurlaub mit selbst gebuchten Flügen einen kurzen Überblick über die Fluglinien der Blackliste verschafft, befindet sich sicherlich auf der sicheren Seite.

Diese Aspekte werden bei Fluglinien geprüft

Fluglinien, die einer Prüfung unterzogen werden, werden in vielerlei Hinsicht gecheckt. Kommt es bei einer solchen Prüfung zu einer Beanstandung durch die Kommission, erhält die Fluglinie selbstverständlich die Gelegenheit, darauf zu reagieren. Dabei kann es auch dazu kommen, dass die Beweggründe aus dem Weg geräumt werden, sodass die Gesellschaft keineswegs auf der sogenannten Schwarzen Liste landet bzw. dort verbleibt. Drei wichtige Aspekte werden in diesem Zusammenhang geprüft, damit es die Fluggäste sicher haben, wenn sie zum nächsten Sommerurlaub oder zu einer anderen Reise aufbrechen. Einer der Aspekte sind gravierende Mängel im Bereich Sicherheit des Luftfahrtunternehmens, der zweite sind die fehlende Bereitschaft oder Fähigkeit des Unternehmens, Sicherheitsmängel abzuschalten. Den dritten und letzten Punkt bilden Aspekte, die mit den Behörden im Land des Flugreisenanbieters zu tun. Sind die Behörden z.B. nicht willens oder nicht in der Lage, das Abschalten von Sicherheitsmängeln zu veranlassen, kann auch ein Platz auf der Schwarzliste drohen. Eines ist sicher: Von solchen Fluggesellschaften sollte man unbedingt die Finger lassen, selbst wenn sie im Reisepreisvergleich überzeugen.