Medizinisches Gepäck

Menschen, die an einer chronischen oder akuten Erkrankung leiden oder die von einer Behinderung oder körperlichen Einschränkung betroffen sind, müssen auf Reisen oft besondere Gepäckbestandteile mit sich führen. Man nennt dies im Fachjargon auch medizinisches Gepäck. Die Gegenstände, die aufgrund von medizinischen Besonderheiten mitgeführt werden müssen, unterliegen in mancherlei Hinsicht besonderen Bestimmungen. So nehmen die meisten Fluglinien die Taschen und Koffer, die dafür notwendig sind, kostenlos mit und verlangen keinerlei Gebühr für dieses zusätzliche Handgepäck oder Bordgepäck. So wird der Familienurlaub für Betroffene nicht zwangsläufig zu einem teureren Vergnügen als für Reisende ohne Erkrankungen. Je nach Fluglinie kann eine gewisse Beschränkung hinsichtlich des Gepäckgewichts festgelegt sein. Reisende sollten sich daher unbedingt vor dem Sommerurlaub oder jeder anderen Reise über die spezifischen Bedingungen informieren.

Sicherheit geht vor!

Auch in Bezug auf die Sicherheit bei einer Pauschalreise gibt es Sonderbestimmungen, wenn es um Medizingepäck geht. Während andere Reisende beispielsweise keinerlei Flüssigkeiten oder Spritzen mit an Bord nehmen dürfen, ist es natürlich erlaubt, notwendige Arzneimittel und medizinische Hilfsmittel mitzuführen. Dies muss allerdings in der Regel angemeldet werden, sodass keine Gefahr für die Sicherheit besteht. Wer bei seinem Reisepreisvergleich auch auf das Thema medizinisches Gepäck achten möchte, hat es in der Regel etwas schwerer. So sollten die Recherchierenden am besten bei den Fluglinien nachfragen, welche Konditionen dort aktuell hinsichtlich dieses Gepäcks gelten. Dies ist insbesondere deswegen wichtig, weil Unterschiede zwischen den Flugpreisberechnungen eine wichtige Stellschraube für die Gesamtkosten beim Familienurlaub sein können.

Unterschiedliches Medizingepäck

Chronisch oder akut erkrankte Personen sollten sich vor einer Pauschalreise darüber informieren, was von der genutzten Fluglinie als Medizingepäck betrachtet wird. Auch hier können die Definitionen leicht voneinander abweichen. Ein Beispiel für typische Artikel und Gepäckstücke, die man auch in den Sommerurlaub mitführen kann, ist ein Rollstuhl. Ein Reisepreisvergleich zeigt, ob das Mitführen desselben extra berechnet wird. In der Regel sollte dies nicht der Fall sein. Darüber hinaus sind auch Gehhilfen, Verbandsmaterialien, Katheter, Beatmungsgeräte, Arzneimittel oder Spritzen medizinisch indiziertes Gepäck.