Das Freigepäck auf der Ferienreise mit dem Flieger

Das Freigepäck gibt an, bis zu welcher Menge Gepäckstücke im Flugzeug ohne zusätzliche Berechnung im Flugzeug mitgenommen werden können. Alle Fluggesellschaften nehmen eine Gewichtsbegrenzung vor, bei vielen Airlines gilt zusätzlich eine Höchstzahl an zulässigen Gepäckstücken. Zusätzlich zum unentgeltlich aufgegebenen Gepäck ist es bei Pauschalreisen und separat gebuchten Flügen in den Sommerurlaub grundsätzlich möglich, zumindest eine Tasche als Handgepäck mit in die Kabine zu nehmen. Für dieses bestehen ebenfalls Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Abmessung und des erlaubten Gewichts.

Die exakten Regeln für die Gepäckgrenzen beachten

Pauschalreiseveranstalter buchen für ihre Gäste entweder Plätze in Linienmaschinen oder komplette Chartermaschinen. Bei der Nutzung von Linienflügen gelten grundsätzlich die Gepäckregeln der Gesellschaft, einige Veranstalter handeln für ihre Reisegäste günstigere Sonderkonditionen aus. Bei Charterflügen bestimmt üblicherweise der Auftraggeber die Regeln für das ohne Zusatzkosten beförderte Gepäck. Reisegäste gehen häufig davon aus, dass sie grundsätzlich zwanzig Kilogramm Freigepäck je Person aufgeben können. Diese früher tatsächlich existiert habende Einheitsgrenze für die kostenfreie Gepäckbeförderung auf Flugreisen gilt heute nicht mehr. Stattdessen unterscheiden sich die Regeln beträchtlich, wobei auch für den Reisegast positive Abweichungen wie erhöhte Gepäckgrenzen oder die Nichtanrechnung des Gewichts rechtzeitig angemeldeter Surfbretter vorkommen. Für den Familienurlaub ist bei der Lektüre der Bedingungen zur Gepäckbeförderung zudem darauf zu achten, ob die Fluggesellschaft Vorgaben hinsichtlich der Aufteilung des Gepäcks auf die einzelnen Reiseteilnehmer macht. Das Packen einer Reisetasche für zwei Personen kann den Sommerurlaub verteuern, wenn die Gepäckbestimmungen ein aufgegebenen Gepäckstück fest nur einem Reisenden zuzurechnen erlauben. In diesem Fall zahlen Familien oder Paare einen Aufschlag für Zusatzgepäck, wenn ihr gemeinsam genutzter Koffer mehr als das ohne Zusatzkosten erlaubte Gewicht für eine Person aufweist. Die eine entsprechende Regelung anwendenden Fluggesellschaften verweisen darauf, dass die Zuordnung eines Gepäckstückes zu mehreren Fluggästen die Abwicklung verkomplizieren würde. Dennoch existieren genügend Gesellschaften, welche die jeweilige Gepäckfreigrenze von zwei gemeinsam verreisenden Fluggästen mit einem einzigen Koffer oder einer gemeinsamen Reisetasche addieren. Entsprechende Hinweise finden sich auf der Homepage der Fluggesellschaft. Die dort veröffentlichten Reisebedingungen sollten vor dem Packen des Koffers immer gelesen werden. Ein Reisepreisvergleich gibt zwar in der Regel das erlaubte Gewicht des Freigepäcks an, kann sich aber nicht mit allen Einzelheiten befassen. Für den Familienurlaub wichtig ist zudem, dass Kindern oft nur eine geringere Freigepäckgrenze als Erwachsenen zusteht. Bei den meisten Fluggesellschaften darf ein Reisender das kostenlos beförderte Gepäck auf zwei Taschen oder Koffer verteilen. Auch hierbei sind Abweichungen wie die ausschließliche Berücksichtigung des Gewichts oder die Beschränkung auf ein einziges Gepäckstück möglich.

Die Souvenirs berücksichtigen

Die meisten Fluggäste haben auf dem Rückflug nach einer Pauschalreise mehr Gepäck als auf dem Hinflug dabei, denn fast jeder kauft Souvenirs oder andere interessante Artikel am Urlaubsort. Damit Flugreisende auf dem Flughafen des Urlaubslandes keine unangenehme Überraschung erleben, sollten sie ihr erlaubtes Freigepäck beim Flug in die Ferien nicht vollständig ausschöpfen. Nur so ist gewährleistet, dass sie auf dem Rückflug kein Übergepäck mit sich führen. Wer mehr Gegenstände als ohne Zusatzkosten mit sich führen will oder muss, achtet beim Reisepreisvergleich nicht nur auf die üblichen Flugpreise, sondern auch auf die Zusatzkosten für Übergepäck. Bei verschiedenen Gesellschaften verringern sich diese, wenn der Fluggast das Mehrgewicht frühzeitig anmeldet.