Bestimmungen zu Einreise existieren in Europa erst seit gut vierhundert Jahren

In Europa und hierzulande hat im Grunde genommen erst der Dreißigjährige Krieg (1618 – 1648) für ein im Ansatz mit modernen Maßstäben vergleichbares Passwesen gesorgt. Zwar gab es bereits im Mittelalter die sog. „Geleitbriefe“ für manche professionelle Handelsreisende, die Mehrheit der damals meist analphabetischen Bevölkerung benötigte jedoch in der Regel keinerlei schriftlichen Reisedokumente, da sie zum einen weder des Lesens kundig war, noch sich jemals wirklich weit vom Wohnort entfernte. Ein Sommerurlaub oder ein Familienurlaub wäre für die meisten Bauern und Handwerker schlicht finanziell unerschwinglich, eine Pauschalreise geradezu unvorstellbar, ein Reisepreisvergleich online schon „Teufelszeug“ gewesen, gereist wurde allenfalls zu nicht allzu weit entfernten familiären Feiern und Zusammenkünften. Erst die heimatlos umherirrenden Flüchtlingsmassen in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts machten vielerorts die Einführung von Einreisebestimmungen notwendig, hauptsächlich um die kostspielige Versorgung mittelloser Neubürger sowie deren zumindest theoretisch riskantes Potenzial für die eigene politische Stabilität zu kontrollieren und einzuschränken.

Die Regeln der jeweiligen Länder und Staaten unterscheiden sich meist nur graduell

Bis heute sind die von Land zu Land und Kontinent zu Kontinent in ihren fundamentalen Ansprüchen und Zielsetzungen formulierten und fixierten Bestimmungen und Vorschriften vergleichbar und nur in Nuancen ökonomisch, politisch, kulturell und/oder religiös unterschiedlich ausgeprägt. Einreisebestimmungen der einzelnen Staaten und Bündnisse beziehen sich insbesondere auf die Gültigkeit und Richtigkeit von Ausweis- und Beförderungsdokumenten, die Einhaltung der jeweils geltenden Gesundheitsvorsorgemaßnahmen sowie auf bestimmte nationale Zölle und die Regelungen des Landes bzw. Raumes zum internationalen Devisenverkehr. Bei einem im Rahmen einer Pauschalreise geplanten Sommerurlaub oder Familienurlaub in den Teilnehmerstaaten des Schengener Abkommens innerhalb der Europäischen Union muss man sich als Reisender jedoch fast keine Sorgen um die Bestimmungen der Einreise machen. Grenz- und Personenkontrollen gehören somit für deutsche Urlauber in allen gängigen Reiseländern Europas größtenteils der Vergangenheit an. Auch global betrachtet können sich die Deutschen und die meisten EU-Bürger in Sachen Reisefreiheit als durchaus privilegiert betrachten. Die Erteilung von touristischen oder geschäftlichen Visa stellt sich für Bundesbürger auch in sonst eher diesbezüglich restriktiveren Ländern in der Regel als problemlos dar.

Waffen und Drogen werden nie gerne gesehen: Regionale Besonderheiten beachten

Nahezu alle weltweit anzutreffenden Einreisebestimmungen beinhalten dabei gewisse gemeinsame sowie nach Ein- und Ausreise sowie Dauer des geduldeten Aufenthaltes differenzierte und gestaffelte Regeln und Verbote. So ist meist die Einfuhr gefährlicher Güter, Produkte und Substanzen wie etwa Waffen und Drogen, aber auch von bestimmtem Propagandamaterial strikt untersagt und mit Strafandrohung ausgewiesen. Je nach Kulturkreis können jedoch auch eigentlich „harmlose“ Publikationen als vermeintlich obszön oder pornografisch eingestuft werden und Probleme bei der Einreise bereiten oder diese sogar verhindern. Mitunter ergeben sich für Transitreisende in manchen Regionen auch Probleme bei einem bestimmten chronologischen Reiseverlauf, so verweigern manche Staaten die Ein- oder Weiterreise, wenn man zuvor nachweisbar in einem bestimmten anderen Land gewesen ist. Über die hierzu aktuell gültigen jeweiligen Einreisebestimmungen wie auch die zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen informiert man sich als Besitzer eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses am besten und umfassendsten auf den entsprechenden Netzpräsenzen des Auswärtigen Amtes. Dort kann man wie bei einem Reisepreisvergleich im Internet die Bestimmungen aller Staaten bereits vor dem Reiseantritt detailliert nachlesen und auf ihre Kompatibilität hin abstimmen.